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Pharmazeutische Dienstleistungen

Wussten Sie schon...

Details

Hintergrund

Patientinnen und Patienten erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke kontrollieren zu lassen.

Werden bei der Blutdruckmessung in der Apotheke auffällig erhöhte Blutdruckwerte gemessen, verweist die Apotheke den Patienten bzw. die Patientin an die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt.

Ziel ist eine frühzeitige Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei Patient*innen bzw. eine Förderung der Therapietreue (Adhärenz). Langfristig sollen vor allem blutdruckbedingte Endorganschäden wie Schlaganfall, Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz oder Nierenfunktionsstörungen vermieden werden.

Leistung

Die Leistung wird anhand des "Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ durchgeführt und dokumentiert. Nach der Erfassung ggf. vorhandener kardiovaskulärer Risikofaktoren wird eine standardisierte dreifache Blutdruckmessung bei Versicherten mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck durchgeführt. In Abhängigkeit von dem Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung erhalten Versicherte eine konkrete Empfehlung zu Maßnahmen. Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte werden Versicherte zur weiteren Abklärung an eine Ärztin bzw. einen Arzt verwiesen.

Ziele sind:

  • Erfolgskontrolle der Blutdruckeinstellung; bei nicht-kontrolliertem Blutdruck Verweis an Ärztin/Arzt
  • Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei versicherten Personen, deren Blutdruck zu hoch bzw. nicht kontrolliert ist
  • Langfristig: Prävention hypertensiver Endorganschäden
  • Ggf. Identifizierung von Arrhythmien wie Vorhofflimmern
Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und

  • mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
  • bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.

Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.

Zu den Antihypertensiva zählen Arzneimittel mit folgenden ATC Codes: C02 (Clonidin, Moxonidin, Doxazosin), C03 (Diuretika), C07 (Betablocker), C08 (Calciumkanalblocker) sowie C09 (ACE-Hemmer, Sartane).

...dass Sie Anspruch auf eine kostenfreie Kontrolle Ihres Blutdrucks haben, wenn Sie Blutdrucksenker einnehmen?

Hintergrund:
Das Messen deckt auffällige Werte auf und ermöglicht es, die Therapie mit Blutdrucksenkern frühzeitig anzupassen. Das senkt das Risiko für Schlaganfall, Herzinfarkt, -insuffizienz oder eine Störung der Nierenfunktion.

...dass Sie Anspruch auf eine kostenfreie Schulung haben, wie Sie Ihren Inhalator korrekt nutzen?

Hintergrund:
Die Hinweise zur richtigen Anwendung machen die Therapie wirkungsvoller und sicherer. Der Anspruch gilt für Menschen ab 6, die einen (neuen) Inhalator nutzen und noch keine Schulung bekommen haben.

Leistung

Die „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ beginnt mit einer praktischen Demonstration der Anwendung des Inhalativums. Anschließend üben Patientinnen und Patienten die korrekte Inhalationstechnik. Dabei werden mögliche Anwendungsfehler identifiziert und gelöst. Insbesondere Folgendes wird auf Richtigkeit geprüft: Zustand des Gerätes, Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst sowie das Beenden.

Ziele sind:

  • Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender oder die Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme
  • Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
  • Förderung der Therapietreue
  • Verbesserung des Erreichens von Therapiezielen
  • Förderung der Therapieakzeptanz und Gesundheitskompetenz der versicherten Person
Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind:

  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Devices bzw. Device-Wechsel oder
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind

...dass Sie Anspruch auf eine kostenfreie Sonderberatung haben, wenn Sie dauerhaft mehr als 5 Medikamente einnehmen?

Hintergrund:
Diese "Erweiterte Medikationsberatung" hilft gefähriche Wechselwirkungen zu vermeiden nd macht die Therapie bei der Einnahme verschiedener Arzneimittel wirkungsvoller und sicherer.
Hintergrund

Die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern. Potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Dies ermöglicht eine Optimierung der Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie der Qualität der Arzneimittelanwendung. Auch die Förderung der Therapietreue und der Zusammenarbeit der Heilberufler*innen wird adressiert.

Leistung

Die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ besteht aus der Arzneimittelerfassung mittels Brown-Bag-Gespräch und einer anschließenden pharmazeutischen Arzneimitteltherapiesicherheits (AMTS)-Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme (ABP). Diese werden bewertet und soweit wie möglich gelöst. Hierzu kann auch, mit Einverständnis der Patient*innen, die Rücksprache mit den behandelnden Ärzt*innen erfolgen. Die hauptbetreuende Ärztin bzw. der hauptbetreuende Arzt erhält (ebenfalls bei Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten) einen schriftlichen Bericht.  

Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:

  • Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender oder Prävention potenzieller ABP
  • Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
  • Förderung der Therapietreue
  • Förderung der Verbreitung eines AMTS-geprüften Medikationsplans
  • Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen stärken

Die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie Prozessbeschreibung in Form eines Flussdiagramms finden Sie hier:

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa) in der Dauermedikation einnehmen bzw. anwenden.

Die Dienstleistung kann einmal alle 12 Monate erbracht und abgerechnet werden. Bei erheblichen Umstellungen (definiert als mindestens 3 neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa innerhalb von 4 Wochen als Dauermedikation) kann die Dienstleistung vor der 12-Monatsfrist erneut erbracht und abgerechnet werden. Die 12-Monatsfrist beginnt bei erheblichen Umstellungen nach der Leistungserbringung erneut.

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