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Notrufe und Notdienste

Für den Ernstfall haben wir Ihnen hier die wichtigsten Nummern und Anlaufstellen zusammen getragen:

Apotheken Notdienst:
Aponet
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Tel. 116 117
Notruf
112
Giftnotruf
089 19240

 

 

 

 

News

Befreiung von der Zuzahlung

Unser Tipp: Bewahren Sie alle Quittungen und Belege auf, damit Sie die Höhe Ihrer Zuzahlungen belegen können. 

Höchstgrenze bei Zuzahlungen

 

Sie müssen dauerhaft verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen und / oder medizinische Hilfsmittel aus der Apotheke in Anspruch nehmen? Dann überlegen Sie für das Jahr 2019, ob Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen können. Denn die Höhe dieser Zuzahlung ist pro Kalenderjahr gedeckelt - und hängt vom Haushaltsbruttoeinkommen ab. Ist der Höchstbetrag erreicht, müssen Sie dann keine Zuzahlungen mehr leisten. Viele Krankenkassen bieten die Befreiung aber auch schon im Voraus an. Mit dem Zuzahlungsrechner für 2019 können Sie kalkulieren, ob Sie sich befreien lassen können:https://bit.ly/2ODW4m3.

Immer für Sie da - wir freuen uns auf Sie!

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. : 08.00 - 18:30 Uhr
Sa.: 08.00 - 12.30 Uhr

Adresse


Bahnhofstraße 21
95152 Selbitz

Tel: 09280 92181
Fax: 09280 92182